Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle Pflegebehandlungen an Hunden in der Fellwerkstatt werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach den fachlichen Qualitätsgrundsätzen ausgeführt. Im Mittelpunkt aller Maßnahmen steht die Gesunderhaltung des Tieres und die Beachtung des Tierschutzes.

Die Haftung von Fellwerkstatt Martina Reisig wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sollten während der Leistungserbringung schuldhaft verursachte Schäden entstehen, so haftet Fellwerkstatt Martina Reisig mit einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung. Diese Schäden sind umgehend nach Kenntnisnahme an Fellwerkstatt Martina Reisig zu melden.

Sollte das Tier im Betreuungszeitraum erkranken oder sich verletzen, wird primär der betreuende Tierarzt eingeschaltet. Sollte dieser nicht erreichbar sein, behält sich Fellwerkstatt Martina Reisig vor, einen anderen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Die hierbei anfallenden Kosten sind ausschließlich von dem Tierhalter zu tragen.

Fellwerkstatt Martina Reisig haftet nicht, wenn durch zu starke Verfilzungen oder zu starke Unruhe des Hundes, das Tier bei den Pflegemaßnahmen trotz diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird. Sowie wenn Schäden durch höhere Gewalt entstehen, wenn trotz Vorsichtsmaßnahmen das Tier entflieht und hieraus dem Auftragnehmer oder Dritten ein Schaden entsteht, wenn durch Pflegeprodukte trotz ausgewiesener Verträglichkeiten Schäden entstehen.

Für alle Hunde besteht grundsätzlich eine gültige Haftpflichtversicherung. Verletzungen des Personals durch Ihren Hund müssen durch Ihre Hundeversicherung abgedeckt sein.

Sollten sich bei der Behandlung herausstellen, dass bei dem zu pflegendem Hund ein Flohbefall vorliegt, wird der dadurch entstehende Mehraufwand durch benötigte Reinigungs- und Desinfektionsmittel gesondert berechnet (es können dadurch alle an diesem Tag vereinbarten Termine nicht mehr wahr genommen werden).

Das Tier ist beim Abholen auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen, die dann gleich korrigiert werden können. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden.

Da ich nach Terminvereinbarung arbeite, bitte ich darum, bei Verhinderung 24 Stunden vorher abzusagen, damit dieser Termin neu vergeben werden kann. Wird der Termin nicht abgesagt, erlaube ich mir, für den Ausfall pauschal 35 Euro zu berechnen.

Preise werden individuell nach Größe, Pflegezustand und Arbeitsaufwand berechnet. Gerne mache ich Ihnen vor dem Termin bzw. nach kurzer Inaugenscheinnahme des Hundes eine ungefähre Preisangabe.

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